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Studienarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 1,3, DIPLOMA Fachhochschule Nordhessen; Zentrale, Veranstaltung: Recht und Beratung, Sprache: Deutsch, Abstract: In der Arbeit soll die Fragestellung bearbeitet werden, inwiefern auf den pränatalen Kinderschutz geachtet wird und welche Möglichkeiten dem Jugendamt bei einer pränatalen Gefährdung zur Verfügung stehen. Um dieses Thema zu erarbeiten, wird der Autor deduktiv vorgehen. Es wird anhand einer Literaturrecherche der Verlauf des standardisierten Verfahrens nach § 8a SGB VIII auf den Einzelfall der…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 1,3, DIPLOMA Fachhochschule Nordhessen; Zentrale, Veranstaltung: Recht und Beratung, Sprache: Deutsch, Abstract: In der Arbeit soll die Fragestellung bearbeitet werden, inwiefern auf den pränatalen Kinderschutz geachtet wird und welche Möglichkeiten dem Jugendamt bei einer pränatalen Gefährdung zur Verfügung stehen. Um dieses Thema zu erarbeiten, wird der Autor deduktiv vorgehen. Es wird anhand einer Literaturrecherche der Verlauf des standardisierten Verfahrens nach § 8a SGB VIII auf den Einzelfall der Gefährdung bei einem ungeborenen Kind angewendet. Zunächst wird hierfür das standardisierte Verfahren einer Kindeswohlgefährdung nach § 8a SGB VIII erläutert. Hierbei wird zuerst auf die gewichtigen Anhaltspunkte bei einer Kindeswohlgefährdung eingegangen, um sich dann der Beratung mit mehreren Fachkräften zu widmen. Im Anschluss geht der Autor auf mögliche Hilfsmöglichkeiten seitens des Jugendamtes ein, um sich am Ende auf das Gerichtsverfahren und eine mögliche Inobhutnahme zu konzentrieren. Bei der Anwendung des Gefährdungsprozesses auf den Einzelfall des ungeborenen Kindes wird zunächst auf die Rechtsbestimmungen in der Sozialgesetzgebung sowie im Zivilrecht eingegangen. Hiernach werden die Möglichkeiten der Leistungen für Schwangere nach dem achten Sozialgesetzbuch erläutert und in diesem Zuge auf die „Frühen Hilfen“ eingegangen. Zum Ende setzt sich der Autor mit den gerichtlichen Gegebenheiten auseinander und wird hierbei insbesondere auf den § 1666 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) eingehen. „Pränataler Kinderschutz“ ist wiederkehrend und seit mehreren Jahren ein Thema, welches in der Politik und in der Kinder- und Jugendhilfe diskutiert wird. Dennoch finden Schwangere und ungeborene Kinder nur begrenzt im achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII) Erwähnung. Auch sind nur eingeschränkte Möglichkeiten zur Abwendung einer Gefährdung eines ungeborenen Kindes vorhanden.