Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Verwaltungsrecht, Note: 2,00, Fachhochschule Hof, Sprache: Deutsch, Abstract: Die gesetzliche Unfallversicherung ist eine der ältesten Sozialversicherungszweige Deutschlands. Sie wurde durch Kaiser Wilhelm I. auf Anraten von Reichskanzler Otto von Bismarck eingeführt. Als Auslöser hierfür können die ständigen Veränderungen in den Arbeitsbedingungen gesehen werden, die sich durch die industrielle Revolution ergeben haben, aber auch der steigende Einfluss der Sozialdemokraten. So dauerte es von der Verkündung der Einführung bis zur Verabschiedung des Gesetzes für die Unfallversicherung durch den Reichstag am 6. Juli 1884 immerhin drei Jahre, bis das Gesetz zustande kam. Am 1. Oktober 1885 trat es dann in Kraft. Die Träger dieses Versicherungszweiges sind die Berufsgenossenschaften, die Gemeindeunfallversicherungsverbände sowie die Unfallkassen. Im Rahmen der Trägerschaft sind die Unfallversicherungsträger zuständig für -die Prävention, -die Rehabilitation und -die Entschädigung im Zusammenhang mit Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Im Rahmen dieser Arbeit wird ausschließlich auf den Präventionsauftrag der gesetzlichen Unfallversicherung näher eingegangen, der in den Paragrafen 14 bis 25 des Sozialgesetzbuches (SGB) VII geregelt ist.