Rechtsstreitigkeiten werden zunehmend vor internationalen Schiedsgerichten ausgetragen. Obgleich weder ICC- noch ICSID-Schiedsgerichte an frühere Schiedssprüche gebunden sind, offenbaren ihre Entscheidungsbegründungen häufige Bezugnahmen auf die frühere Rechtsprechung. Inwieweit zitierten Entscheidungen faktische Präzedenzwirkung zukommt, wird im Rahmen dieser Arbeit ebenso untersucht wie die schiedsrichterliche Rechtsfortbildung und die Frage nach der Konsistenz der Spruchpraxis in ausgewählten Bereichen des internationalen Wirtschaftsrechts.
- untersucht die Voraussetzungen und qualifizierenden Faktoren faktischer Präzedenzwirkung
- entwirft eine Methodik zur Erforschung der konkreten Gestalt faktischer Präzedenzwirkung
- analysiert die ICC-Spruchpraxis zur Ausweitung der Schiedsklausel auf konzernzugehörige Unternehmen sowie zu internationalen Baustreitigkeiten
- analysiert investitionsschiedsgerichtliche Entscheidungen zum Investitionsbegriff, zum Meistbegünstigungsgrundsatz sowie zum Gebot vollen Schutzes und voller Sicherheit
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