Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, , Sprache: Deutsch, Abstract: Die Wege der modernen Kommunikation haben zur Folge, dass auch die Strafverfolgung nach neuen Wegen suchen muss. Das führt dazu, dass das Thema Vorratsdatenspeicherung aus der politischen Diskussion nicht zu verbannen ist. Es handelte sich um die Aufzeichnen von Telefonverbindungen und Internetdaten im großen Stil. Mit Urteil aus dem Jahr 2010 wurden die §§ 113a, 113b TKG und § 100g StPO, welche diese Speicherung ermöglichten, vom BVerfG für nichtig erklärt, was die politische Landschaft in Deutschland in zwei Lager teilte, die Befürworter der Vorratsdatenspeicherung und die Gegner. Auch die aus dem Urteil resultierenden strafprozessualen Fragen sind nicht nur von theoretischem Interesse, insbesondere die Frage der Verwertbarkeit von Vorratsdaten im Strafverfahren, soweit diese vor der Nichtigkeitserklärung durch das BVerfG erhoben wurden. Hierzu haben bereits einige Strafsenate des BGH Stellung bezogen. Diese Arbeit will diese gegenwärtigen praktischen Auswirkungen näher konkretisieren und einen kurzen Ausblick auf mögliche Entwicklungen geben. Zu diesem Zweck erfolgt zunächst eine kurze Darstellung der gesetzlichen Ausgangslage vor dem Urteil des BVerfG sowie ein Überblick über die für den hier behandelten Bereich relevanten Kernaussagen des Urteils. Anschließend werden Entscheidungen anderer Europäischer Verfassungsgerichte und deren Bedenken gegen die Richtlinie dargestellt, um dann die Auswirkungen auf laufende Strafverfahren in Deutschland zu beleuchten, wobei neben Frage der Verwertbarkeit auch auf die aktuell bestehenden Möglichkeiten eines Rückgriffes auf Telekommunikationsdaten eingegangen werden sollen. Danach werden einige Perspektiven für die Neugestaltung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland aufgezeigt, wobei hierzu auf die aktuelle Diskussion eingegangen wird und die unterschiedlichen Meinungen zum Nutzen der Vorratsdatenspeicherung gegenüber gestellt werden. Zuletzt werden in einem abschließenden Fazit mögliche Zukunftsperspektiven angedeutet.