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Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Länder - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 1,3, Universität Stuttgart (Historisches Institut - mittlere Geschichte), Veranstaltung: Hauptseminar: Heinrich IV., Sprache: Deutsch, Abstract: Im Gegensatz zur bisherigen Forschungsmeinung vertritt Gerd Althoff den Standpunkt, dass die gegen Heinrich IV. auf der Synode von Piacenza (1095) vorgebrachten Vorwürfe seitens seiner zweiten Gemahlin Praxedis-Adelheid nicht der bloßen Verleumdung dienten und damit frei erfunden waren, sondern dass diese schwerwiegenden Anschuldigungen…mehr

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Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Länder - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 1,3, Universität Stuttgart (Historisches Institut - mittlere Geschichte), Veranstaltung: Hauptseminar: Heinrich IV., Sprache: Deutsch, Abstract: Im Gegensatz zur bisherigen Forschungsmeinung vertritt Gerd Althoff den Standpunkt, dass die gegen Heinrich IV. auf der Synode von Piacenza (1095) vorgebrachten Vorwürfe seitens seiner zweiten Gemahlin Praxedis-Adelheid nicht der bloßen Verleumdung dienten und damit frei erfunden waren, sondern dass diese schwerwiegenden Anschuldigungen durchaus ernstgenommen werden müssen. Er zieht dabei die Erwägung in Betracht, dass die 1089 geschlossene und äußerst ungewöhnlich erscheinende Verbindung Heinrichs mit der Witwe des sächsischen Markgrafen Heinrich III. von Stade allein dem Zweck diente, den Frieden, den Heinrich 1088 mit den Sachsen geschlossen hatte, zu sichern, indem Praxedis-Adelheid als Geisel Heinrichs für den Erhalt des Friedens seitens der Sachsen bürgte. Althoff verweist darauf, dass es bereits seit dem 9. Jahrhundert eine große Anzahl an Quellen gäbe, die von Ereignissen berichten, in denen der Frau die Rolle einer obses pacis zukomme. Ausgehend von dieser These kommt Althoff dann zu dem Schluss, dass es wohl zu einer Geiselschändung gekommen sein müsse, da man den Berichten der einschlägigen Quellen entnehmen könne, dass die Sachsen den mit Heinrich geschlossenen Frieden verletzt hätten. In dieser Arbeit soll nun der Frage nachgegangen werden, inwieweit sich Althoffs These mit den Vorkommnissen jener Zeit und mit den mittelalterlichen Gepflogenheiten vereinbaren lässt. Dabei wird zuerst auf das Verhältnis Heinrichs IV. zu den Grafen von Stade und zum Magdeburger Erzbischof eingegangen werden. Anschließend wird die Institution der Geiselschaft allgemein betrachtet und in einem weiteren Punkt auf weibliche Geiseln eingegangen werden. Abschließend werden dann noch einige mittelalterliche Beispiele zum sogenannten Geiselverfall behandelt werden. Vgl.: Bernoldi Chronicon, hg. von Ian Stuart Robinson (MGH SS rer. Germ. N.S. 14, 2003), S. 383-540, ad a. 1088, S. 458ff.; Annales Augustani, hg. von Georg Heinrich Pertz (MGH SS 3, 1839), S. 123-136, ad a. 1088; Liber de unitate ecclesiae conservanda, hg. von Wilhelm Schwenkenbecher (MGH Ldl 2, 1892), S. 173-284, II, c. 25. Vgl.: Konstanzer Arbeitskreis für Mittelalterliche Geschichte: Protokoll Nr. 395 über die Arbeitstagung auf der Insel Reichenau vom 4.-7. April 2006. Thema: "Heinrich IV.". Konstanz 2006, S. 85. Vgl.: Ebd. Vgl.: Ebd.

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