Der Steuerfachmann kommt mit dem Steuerstrafrecht dann in Berührung, wenn davon steuerrechtliche Maßnahmen abhängen. Das gilt etwa für die verlängerte Festsetzungfrist bei leichtfertiger oder vorsätzlicher Steuerverkürzung, für die Änderung von Steuerbescheiden nach Außenprüfung und die Festsetzung von Hinterziehungszinsen. Auch die strafbefreiende Selbstanzeige gehört zur Praxis des Beraters, nicht erst seit die Steuerfahndung mit einer Flut von Ermittelungsverfahren bei Banken wegen Auslandsbeziehungen deutscher Kapitalanleger ermittelt. Ihre Voraussetzungen und Modalitäten (mit Muster) bilden einen Schwerpunkt dieses Buches. Daneben geht es um das Verhalten des steuerlichen Beraters im Ermittlungsverfahren gegen seinen Mandaten - insbesondere bei Durchsuchungen in der eigenen Kanzlei. Eingeschlossen sind auch die Rechte und Pflichten bei einer Verteidigung des Mandanten im Ermittlungsverfahren und in der Hauptverhandlung. Insgesamt bietet das Buch eine umfassende Hilfestellung bei der Bearbeitung steuerstraflicher Fragen.
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