Die Gründungsverträge Internationaler Organisationen unterliegen im Lauf der Zeit erheblichem Wandel, auch wenn ihr Wortlaut nicht geändert wird. Eine wesentliche Rolle kommt dabei der Praxis der Organisationen zu. Dieser Umstand lässt sich völkerrechtlich auf die Auslegung durch die spätere Übung der Vertragsparteien zurückführen - es sei denn, die Grenzen der Interpretation werden überschritten. Die Organe Internationaler Organisationen sind dabei mehr als bloße Versammlungen der Mitgliedstaaten: Die Voraussetzungen und Rechtsfolgen ihrer Praxis hängen von Zusammensetzung, Kompetenzen und Entscheidungsverfahren ab. Auf eine Analyse des einschlägigen Völkerrechts folgen Fallstudien aus der Praxis der Vereinten Nationen, ihrer Sonderorganisationen und regionaler Organisationen. So wird der Ordnungsrahmen für die Fortentwicklung Internationaler Organisationen durch Praxis systematisch dargestellt - ohne Gefahren für Legitimation und rule of law auszublenden.