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Bachelorarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,0, Fachhochschule Worms , Sprache: Deutsch, Abstract: Die folgende Ausarbeitung beschäftigt sich mit einem Praxisfall der Übertragung eines Einzelunternehmens, seiner Behandlung zivilrechtlich, gesellschaftsrechtlich, steuerrechtlich in der Erbschaft-, Einkommen- und Gewerbesteuer. Abschließend liegt ein besonderer Fokus auf der Ermittlung der Erbschaftsteuer (insbesondere auf der Ermittlung des begünstigten Vermögens) und der Darstellung dieser in DATEV. Der Tod wird von den meisten Menschen…mehr

Produktbeschreibung
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,0, Fachhochschule Worms , Sprache: Deutsch, Abstract: Die folgende Ausarbeitung beschäftigt sich mit einem Praxisfall der Übertragung eines Einzelunternehmens, seiner Behandlung zivilrechtlich, gesellschaftsrechtlich, steuerrechtlich in der Erbschaft-, Einkommen- und Gewerbesteuer. Abschließend liegt ein besonderer Fokus auf der Ermittlung der Erbschaftsteuer (insbesondere auf der Ermittlung des begünstigten Vermögens) und der Darstellung dieser in DATEV. Der Tod wird von den meisten Menschen verdrängt, man will es nicht wahrhaben, dass das Erdendasein endlich ist. In Bezug auf Steuern ist es von höchster Wichtigkeit sich frühzeitig über die Vererbung von Besitztümern und deren Gestaltungsmöglichkeiten z.B. von Betrieben oder Betriebsteilen Gedanken zu machen. Wird dies nicht frühzeitig geplant, kann es sehr teuer in der Erbschaftsteuer für den Erwerber werden. Oft ahnt der zukünftige Erblasser nicht, was seine Besitztümer an Steuerbelastung beim Erwerber auslösen, dementsprechend werden keine Regelungen getroffen. Ein Erblasser welcher in seiner Übertragungsmasse beispielsweise ein Einzelunternehmen vererbt sollte sich über die Vielzahl von bewertungstechnischen Umständen die es zu beachten gilt und welche mehrmals bei den Erbschaftsteuerreformen geändert wurden, einen Überblick verschaffen. Die Regelung des begünstigten Vermögens z.B. wurde letztmalig bei der Erbschaftsteuerreform v. 30.09.2016, mit Wirkung ab dem 01.07.2016 geändert, zu welcher das BV dieses Einzelunternehmens zählen würde.

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