Das aktuelle Praxishandbuch stellt die Strafvorschriften aus dem Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes vor. Es führt die bislang nur verstreut behandelten Fragen des IP-Strafrechts in einem Werk zusammen und bietet nützliche Praxistipps und Formulierungsvorschläge. Die Autoren bringen ihre langjährige Praxiserfahrung mit vielen prominenten Großverfahren ein. Recht und Taktik aus erster Hand!
Dieser Download kann aus rechtlichen Gründen nur mit Rechnungsadresse in A, B, BG, CY, CZ, D, DK, EW, E, FIN, F, GR, HR, H, IRL, I, LT, L, LR, M, NL, PL, P, R, S, SLO, SK ausgeliefert werden.
"Das Ergebnis ist ein Praxishandbuch, das diesen Namen auch verdient. Bereits die Aufzählung der im IP-Recht relevanten und auf verschiedene Gesetze verteilten Strafvorschriften in einem einzigen Werk bietet einen schnellen und übersichtlichen Einstieg in die Materie. Die Darstellung der einzelnen Strafvorschriften erfolgt dabei sinnvollerweise unter Bezugnahme auf die jeweils betroffenen Rechte. Die Zuordnung zum Markenrecht, Recht des unlauteren Wettbewerbs, Urheberrecht, Recht am eigenen Bild, Design- und Gemeinschaftsgeschmacksmusterrecht sowie Patentrecht lädt zum gezielten Nachschlagen ein und führt zu einem schnellen Auffinden der gesuchten Strafvorschriften."
Norbert Lösing in: Die Rezensenten 11.02.2018 http://dierezensenten.blogspot.com/2018/02/rezension-praxishandbuch-ip-strafrecht.html
"[Das Buch] repräsentiert eine für einen Erstling bemerkenswerte Qualität, erleichtert den Einstieg in die Materie (auch für Studenten und Referendare) und begleitet denschwerpunktmäßig mit den jeweiligen Rechtsgebieten Befassten verlässlich. Was will der Praktiker mehr?"
Folker Bittmann in: NJW 12/2017, S. 870
Norbert Lösing in: Die Rezensenten 11.02.2018 http://dierezensenten.blogspot.com/2018/02/rezension-praxishandbuch-ip-strafrecht.html
"[Das Buch] repräsentiert eine für einen Erstling bemerkenswerte Qualität, erleichtert den Einstieg in die Materie (auch für Studenten und Referendare) und begleitet denschwerpunktmäßig mit den jeweiligen Rechtsgebieten Befassten verlässlich. Was will der Praktiker mehr?"
Folker Bittmann in: NJW 12/2017, S. 870