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Dem Solvency-II-Recht wird auf europäischer wie auf nationaler Ebene ein neuer, besonderer Rechtscharakter als prinzipienbasiertes Recht zugeschrieben. Die Erwägungsgründe der Solvency-II-Richtlinie verwenden diese Charakterisierung zwar nicht, in der langen Vorbereitungsphase der Richtlinie wurde aber von Beginn an in unzähligen Dokumenten ein prinzipienbasierter Ansatz proklamiert. Man fragt sich neugierig: Was ist so außergewöhnlich an dem Solvency-II-Recht, dass sein Rechtscharakter als prinzipienbasiertes Recht ausdrücklich betont wird? Was genau bedeutet der Begriff "prinzipienbasiertes…mehr

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Produktbeschreibung
Dem Solvency-II-Recht wird auf europäischer wie auf nationaler Ebene ein neuer, besonderer Rechtscharakter als prinzipienbasiertes Recht zugeschrieben. Die Erwägungsgründe der Solvency-II-Richtlinie verwenden diese Charakterisierung zwar nicht, in der langen Vorbereitungsphase der Richtlinie wurde aber von Beginn an in unzähligen Dokumenten ein prinzipienbasierter Ansatz proklamiert. Man fragt sich neugierig: Was ist so außergewöhnlich an dem Solvency-II-Recht, dass sein Rechtscharakter als prinzipienbasiertes Recht ausdrücklich betont wird? Was genau bedeutet der Begriff "prinzipienbasiertes Recht"? Wo kommt der Begriff her und welche Zwecke werden mit dem propagierten Übergang von regelbasiertem zu prinzipienbasiertem Recht verfolgt? Und schließlich die für die Rechtspraxis wichtigste Frage: Wirkt sich der besondere Rechtscharakter auf die Auslegung und praktische Anwendung des neuen Rechts aus? Antworten darauf gibt Prof. Dr. Manfred Wandt im vorliegenden Vortrag, den er bei der 36. Jahrestagung des Instituts für Versicherungswissenschaft der Universität Mannheim gehalten hat.

Dieser Download kann aus rechtlichen Gründen nur mit Rechnungsadresse in A, B, BG, CY, CZ, D, DK, EW, E, FIN, F, GR, HR, H, IRL, I, LT, L, LR, M, NL, PL, P, R, S, SLO, SK ausgeliefert werden.

Autorenporträt
Professor Dr. Manfred Wandt hat seit 1995 die Professur für Bürgerliches Recht, Handels- und Versicherungsrecht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung an der Goethe-Universität Frankfurt/Main; dort ist er Geschäftsführender Direktor des Instituts für Versicherungsrecht, Mitdirektor des Instituts für Rechtsvergleichung und Vorstandsmitglied des Institute for Law and Finance. Er ist Vorstandsmitglied des Deutschen Vereins für Versicherungswissenschaft und Mitglied der EU-Restatement Group of European Insurance Contract Law, Mitherausgeber des Münchener Kommentars zum VVG sowie Mitglied des Versicherungsbeirats der BaFin. Prof. Dr. Peter Albrecht (Jahrgang 1956), Diplom-Mathematiker und Aktuar DAV ist an der Universität Mannheim seit 1989 Inhaber des Lehrstuhls für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, Risikotheorie, Portfolio Management und Versicherungswirtschaft sowie seit 2002 Geschäftsführender Direktor des Instituts für Versicherungswissenschaft. Weitere Rufe erhielt Prof. Albrecht an die Universitäten Giessen und Heidelberg sowie an die Humboldt-Universität zu Berlin. Prof. Albrecht ist Mitbegründer der Deutschen AFIR (Actuarial Approach for Financial Risks )-Gruppe und war bis 2003 ihr wissenschaftlicher Leiter. Er ist Gründungsvorstand und ehemaliges Vorstandsmitglied der Deutschen Aktuarvereinigung sowie ehemaliges Mitglied des Präsidiums der AFIR-Sektion der Internationalen Aktuarvereinigung (IAA). Im Jahr 1996 war er der wissenschaftliche Leiter des Internationalen AFIR-Colloquiums in Nürnberg. Im Jahr 2003 war Prof. Albrecht Mitglied der Kommission Soziale Sicherheit ("Herzog-Kommission") der CDU. Von 1991 - 2007 war Prof. Albrecht Mitglied des Vorstands der Deutschen Gesellschaft für Versicherungs- und Finanzmathematik (DGVFM). Von 2004 - 2009 war Prof. Albrecht Mitglied des Vorstands des Deutschen Vereins für Versicherungswissenschaft. Prof. Albrecht ist Verfasser, Mitverfasser und Herausgeber von mehr als zehn Buchveröffentlichungen und Autor bzw. Mitautor von mehr als einhundertfünfzig nationalen und internationalen wissenschaftlichen Veröffentlichungen. Die Schwerpunkte seiner Forschungstätigkeit liegen in den Gebieten Risikomanagement und Versicherung, Investmentmanagement sowie Finanz- und Versicherungsmathematik Univ.-Prof. Dr. Oliver Brand, LL.M. ist Direktor des Instituts für Versicherungswissenschaft und Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Privatversicherungsrecht, Wirtschaftsrecht und Rechtsvergleichung an der Universität Mannheim.