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Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Bank, Börse, Versicherung, Note: 1,4, Duale Hochschule Baden-Württemberg, Karlsruhe, früher: Berufsakademie Karlsruhe, Sprache: Deutsch, Abstract: Anfang 2005 ist das neue Alterseinkünftegesetz in Kraft getreten. Zurückzuführen ist dies auf eine Diskussion, die bereits in den 80er Jahren sowohl die Bundesregierung als auch die Finanzgerichte beschäftigte. Bereits damals hatte sich das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit der Problematik auseinandergesetzt, ob die unterschiedliche Besteuerung von Beamtenpensionen und gesetzlichen Renten mit…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Bank, Börse, Versicherung, Note: 1,4, Duale Hochschule Baden-Württemberg, Karlsruhe, früher: Berufsakademie Karlsruhe, Sprache: Deutsch, Abstract: Anfang 2005 ist das neue Alterseinkünftegesetz in Kraft getreten. Zurückzuführen ist dies auf eine Diskussion, die bereits in den 80er Jahren sowohl die Bundesregierung als auch die Finanzgerichte beschäftigte. Bereits damals hatte sich das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit der Problematik auseinandergesetzt, ob die unterschiedliche Besteuerung von Beamtenpensionen und gesetzlichen Renten mit dem Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes vereinbar ist. Das BVerfG hatte den Gesetzgeber bereits mit dem Urteil vom 26.03.19801 aufgefordert, eine Rechtsänderung vorzunehmen. Mit Ausnahme von geringfügigen Korrekturen wurde dieser Aufforderung jedoch zunächst nicht nachgekommen. Erst das Urteil vom 06.03.2002 des BVerfG, in dem nochmals auf die Verfassungswidrigkeit der unterschiedlichen Besteuerung der Alterseinkünfte hingewiesen wurde, gab den Anstoß zu einer grundlegenden Reformierung der Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Alterseinkünften. Die Bundesregierung wurde mit diesem Urteil dazu verpflichtet, spätestens ab dem 01.01.2005 eine verfassungskonforme Neuregelung zu treffen, um damit die Steuergerechtigkeit wieder herzustellen. Wäre keine Neuregelung der Besteuerung erfolgt, so hätten die bisherigen Bestimmungen zur Besteuerung der Beamtenpension ab dem Jahr 2005 nicht mehr angewendet werden dürfen, und dies hätte wiederum zu erheblichen Steuermindereinahmen geführt. Insbesondere sollte der Gesetzgeber im Rahmen der Neuregelung die Besteuerung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen so aufeinander abstimmen, dass eine doppelte Besteuerung vermieden wird.2 Am 29.04.2004 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen (Alterseinkünftegesetz) verabschiedet und der Bundesrat stimmte dem Gesetz in einer Sitzung vom 11.06.2004 zu.3 Das Alterseinkünftegesetz wurde schließlich am 09.07.2004 im Bundesgesetzblatt verkündet und ist in seinen wesentlichen Elementen am 01.05.2005 in Kraft getreten.4