Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,7, Fachhochschule Trier - Umwelt-Campus, Standort Birkenfeld, Veranstaltung: Seminar/Vertiefung "Kartellrecht", Sprache: Deutsch, Abstract: Die Bundesregierung sieht Deutschland als Vorreiter in Europa bei der privaten Kartellrechtsdurchsetzung seit den Änderungen des GWB durch die 7. Novelle im Jahr 2005 und dies zeigt sich in prominente Verfahren wie etwa Zement, Transportbeton und Selbstdurchschreibepapier. Zudem liegt Deutschland statistisch gesehen, im Vergleich zu England/Wales in Führung. Seit 2001 ist die Bedeutung der privaten Durchsetzung des Kartellrechts in Europa zum Erlass des Weißbuches im Jahr 2008 immer gewachsen. Die europäischen Gerichte haben in der Rechtsprechung seit vielen Jahren im Grundsatz anerkannt, dass den Opfern vom kartellrechtswidrigen Verhalten, die Möglichkeit gegeben werden soll, sich gegen solches Verhalten auf dem Zivilrechtsweg zu wehren und insbesondere Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Auf der Grundlage dieser Rechtsprechung setzen sich die Europäische Kommission sowie die Bundesregierung seit Jahren für die Stärkung der privaten Kartellrechtsdurchsetzung ein. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie bereitet derzeit die 8. Novelle des Kartellrechts vor. Ziel dieser Novelle ist es, das GWB weiter zu modernisieren und seine Durchsetzung noch effizienter zu gestalten. Die vorliegende Seminararbeit befasst sich mit dem aktuellen Stand der privaten Durchsetzung des Kartellrechts in Deutschland. Insbesondere umfasst sie die Schadenersatzansprüche von Kunden und Endverbraucher gegen Unternehmen (Kartellbeteiligten), die gegen das Kartellrecht verstoßen haben. Auf die private Kartellrechtsdurchsetzung in Europa wird nur soweit eingegangen, wie es im Zusammenhang von Bedeutung ist.