Auch wenn derzeit mehr von Ver- als von Entstaatlichung die Rede ist, bleibt das Thema der Privatisierung öffentlicher Unternehmen weiterhin von erheblicher Bedeutung. Anders als bei der Investorensuche bei privatrechtlichen Veräußerungsgeschäften findet die Auswahl eines Käufers dabei jedoch keineswegs im rechtsfreien Raum statt. Ausschreibungspflichten bei der Veräußerung staatlichen Vermögens können sich aus vielen verschiedenen Rechtsgebieten ergeben. Von praktischer Relevanz sind dabei vor allem das Vergabe- und das EG-Beihilfenrecht. Der Autor analysiert anhand der Rechtsprechung europäischer Gerichte, unter welchen Bedingungen eine Ausschreibung nach dem Vergaberecht zwingend geboten ist. Für Konstellationen, in denen das nicht der Fall ist, wird untersucht, welche Vorgaben dem europäischen Primärrecht zu entnehmen sind. Dabei sind insbesondere die Entscheidungen der Europäischen Kommission auf dem Gebiet der unzulässigen staatlichen Beihilfen von großer Bedeutung. Zwar sind diese nicht einheitlich und bisweilen widersprüchlich, trotzdem lassen sich Handlungsempfehlungen für die Ausgestaltung staatlicher Unternehmensveräußerungen ableiten. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf den immer wieder kontrovers diskutierten strukturierten Bieterverfahren, deren Ablauf große Ähnlichkeiten zu vergaberechtlichen Ausschreibungen aufweist.
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