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Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich VWL - Wettbewerbstheorie, Wettbewerbspolitik, Note: 2,0, Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin, Sprache: Deutsch, Abstract: Unter Privatisierung wird die Verlagerung bestimmter staatlicher Aktivitäten in die Verfügungsgewalt des privaten Sektors der Volkswirtschaft verstanden. Aus wettbewerbspolitischer Sicht soll mit Hilfe von Privatisierungen und Deregulierungen eine Beseitigung von marktwirtschaftlichen Verzerrungen erreicht werden, die von öffentlichen Unternehmen und durch staatliche Beschränkungen verursacht werden Deregulierung ist ein…mehr

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Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich VWL - Wettbewerbstheorie, Wettbewerbspolitik, Note: 2,0, Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin, Sprache: Deutsch, Abstract: Unter Privatisierung wird die Verlagerung bestimmter staatlicher Aktivitäten in die Verfügungsgewalt des privaten Sektors der Volkswirtschaft verstanden. Aus wettbewerbspolitischer Sicht soll mit Hilfe von Privatisierungen und Deregulierungen eine Beseitigung von marktwirtschaftlichen Verzerrungen erreicht werden, die von öffentlichen Unternehmen und durch staatliche Beschränkungen verursacht werden Deregulierung ist ein Begriff, der aus der amerikanischen ordnungspolitischen Diskussion stammt. Bei Gabler wird darunter der Verzicht auf staatliche Maßnahmen verstanden, "mit denen der Staat versucht, Marktversagen zu korrigieren und/oder politische Zielsetzungen gegen den Markt durchzusetzen". Der Begriff "Deregulierung" wird hier generell für Tatbestände verwendet, bei denen der Staat ganz oder teilweise darauf verzichtet, regulierend in wirtschaftliche Prozesse einzugreifen. Begründet wird die Notwendigkeit eines solchen Verhaltens mit dem Argument, dass der Staat in ausuferndem Maß die Wirtschaft mit Regulierungen einschränkt, mit negativen mikro- und makroökonomischen Folgen. Die Begriffe, Deregulierung und Privatisierung, werden häufig in Ihrer Bedeutung nicht klar unterschieden und sogar synonym verwendet. Absicht der Deregulierung und der Privatisierung sind die Liberalisierung der Märkte, mit dem Ziel · Innovationen durch Konkurrenz zu fördern, · neue Arbeitsplätze zu schaffen, · in den Unternehmen höhere Effizienz zu erreichen, · dem Staat eine Entlastung der öffentliche Haushalte zu ermöglichen. Diese Ziele können alle gemeinsam oder einzeln, getrennt verfolgt werden. 1 Zur Privatisierung sozialistischer Betriebe werden meist unterschiedliche Methoden zur gle ichen Zeit angewandt (Formen der Privatisierung): 2 [...] 1 http://www.net-lexikon.de/Deregulierung.html 2 vgl. Baßeler / Heinrich / Utecht (2002) - S. 80

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