Diplomarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich VWL - Arbeitsmarktökonomik, Note: 1,0, Universität Hamburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Die seit Ende der sechziger Jahre steigende Arbeitslosenquote zeigt, dass Arbeitslosigkeit in Deutschland kein ausschließlich konjunkturelles Phänomen ist. Durch das System sozialer Sicherung, das Lohnersatzleistungen garantiert, wenn eine Person arbeitslos wird, entstehen große finanzielle Belastungen für die öffentlichen Haushalte. Aus diesem Grund wurde es notwendig über die Ausgestaltung des Systems nachzudenken, vor allem, da anzunehmen ist, dass die Ausgestaltung der Lohnersatzleistungen selbst einen Teil zur Arbeitslosenproblematik beigetragen hat. Lohnersatzleistungen bei Arbeitslosigkeit sind als temporäre Unterstützung gedacht, bis der Betroffene wieder einer regulären Beschäftigung nachgeht. Hiermit stellen Lohnersatzleistungen eine Art Versicherung gegen Arbeitslosigkeit dar. Das Bestehen solch einer Versicherung zieht Verhaltensänderungen der betroffenen Personen nach sich, beruhend auf dem vermeintlichen Wegfall des Risikos. Dies bedeutet, dass sich versicherte Personen - handele es sich nun um Arbeitslosenversicherung oder eine andere Versicherungsart - in versicherten Situationen nicht so verhalten, wie sie es in der gleichen Lage ohne Versicherung tun würden. Um diese Problematik abzuschwächen, wurde mit Beginn des Jahres 2005 das bis dahin geltende System zur Grundsicherung erwerbsfähiger Arbeitsloser - bestehend aus Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe - ersetzt durch ein System bestehend aus Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II. Nach dem Grundsatz "Fördern und Fordern" soll der Hilfeempfänger bei der Arbeitssuche stärker unterstützt, zugleich zu verstärkten eigenen Bemühungen gezwungen aber auch angeregt werden. In der vorliegenden Arbeit soll auf Problematiken, die die Zahlung einer Lohnersatzleistung verursacht eingegangen werden. Hierbei liegt das Hauptaugenmerk auf der Arbeitsanreizproblematik mit ihren Auswirkungen. Unter diesem Gesichtspunkt soll analysiert werden, ob durch die Einführung des neuen Sozialgesetzbuchs 2 Verbesserungen mit Wirkung auf die Arbeitsanreize eingetreten sind.
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