Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Thema: Frieden und Konflikte, Sicherheit, Note: 2, Christian-Albrechts-Universität Kiel (Institut für Sozialwissenschaften ), Veranstaltung: Abrüstung und Rüstungskontrolle an ausgewählten Beispielen , Sprache: Deutsch, Abstract: Vor über dreißig Jahren, am 26.März 1975, trat das Übereinkommen über das Verbot biologischer und Toxinwaffen in Kraft. Dieses Übereinkommen verbot das erste Mal in der Geschichte die Verwendung von Krankheitserregern und anderen biologischen Agenzien gegen die Menschheit. "Die Vertragsstaaten dieses Übereinkommens [sind] ... überzeugt, dass eine solche Verwendung [von BW] mit dem Gewissen der Menschheit unvereinbar wäre und dass alles getan werden sollte, um diese Gefahr zu mindern" - so die Präambel des Vertrages. Außerdem gab es nach 1975 keinen einzigen Staat, der gestanden hätte, Biowaffen zu besitzen oder sich darüber geäußert hätte, diese Waffen wären für militärische Zwecke sinnvoll oder angebracht. Es wird damit deutlich, welches Gewicht das Biowaffenübereinkommen in der Geschichte eingenommen hat. In dieser Hausarbeit soll auf die Frage eingegangen werden, ob das Biowaffenübereinkommen (BWÜ) und alle Mechanismen, die der Vertrag beinhaltet, ausreichend sind, um die Nutzung von Krankheiten zu feindseligen Zwecken - unter Berücksichtigung des geschichtlichen Hintergrundes - zu verbieten. Im ersten Abschnitt werden biologische Waffen definiert. Im zweiten Abschnitt wird am Beispiel von drei ausgewählten Krankheitserregern die Möglichkeiten der Verbreitung, der Wirkung und schließlich des Tötens dieser Krankheitserreger vorgestellt. Im dritten Abschnitt der Arbeit geht es um die Frage der Effektivität des internationalen BW-Verbots. Anschließend wird die Geschichte des Einsatzes biologischer Waffen abgehandelt und am Ende dieser Arbeit ein Fazit gezogen.
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