Rechtsbereiche, die eine besondere Beziehung zum Umweltschutz aufweisen, werden inzwischen auch unter dem Sammelbegriff "Energieumweltrecht" zusammengefasst. Dabei können Energiewirtschafts- und Energieumweltrecht keinesfalls isoliert betrachtet werden, sondern zwischen ihnen bestehen vielfältige Wechselwirkungen, die nicht unerhebliche Herausforderungen für Energiejuristen in Gesetzgebung, Verwaltung und unternehmerischer Praxis mit sich bringen. Dies zeigen auch die in diesem Band zusammengefassten Tagungsreferate und Diskussionsbeiträge.