Der Gebrauch vieler Konsumgüter ist mit Gesundheitsgefahren verbunden. Diese Gefahren und ihr Wirksamwerden beim Benutzer lassen sich entweder durch technische Maßnahmen bei der Konstruktion und Fertigung der Produkte oder durch Warnhinweise vermindern. Entsprechend dem Forschungsansatz der Rechtsökonomik kann das Produkthaftungsrecht Anreize zur Verminderung der Gesundheitsgefahren für die Konsumenten generieren. Andreas Lüdeke untersucht die Anreizwirkung des Produkthaftungsrechts mit dem Instrumentarium der Spieltheorie und der Informationsökonomik. Im Mittelpunkt stehen eine durch die Marktmacht begründete Ineffizienz des Angebotes an Produktsicherheit und Unterschiede zwischen den Konsumenten, die sich in abweichenden Sicherheitsbedürfnissen widerspiegeln. Diese Aspekte wurden bisher vernachlässigt, weil in der Forschung Modelle dominierten, die den vollständigen Wettbewerb auf dem Produktmarkt und einen homogenen Konsumentenkreis voraussetzen.
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