Die Anzahl der zurückgerufenen Produkte ist innerhalb des vergangenen Jahrzehnts drastisch gestiegen, und die Frage nach der zivilrechtlichen Rückrufpflicht des Warenherstellers hat mittlerweile auch den Bundesgerichtshof erreicht. Diese Entwicklungen nimmt Mareike Schmidt zum Anlass, um den Produktrückruf nach deutschem und schweizerischem Recht zu untersuchen. Im ersten Teil der Arbeit steht die Rückrufpflicht des Warenherstellers als zivilrechtliche Verkehrspflicht im Mittelpunkt. Deren Voraussetzungen und ihr Umfang einschließlich der entsprechenden Kostentragungspflicht werden eingehend analysiert. Anschließend erörtert die Autorin die zeitlichen Grenzen der Rückrufpflicht, die Frage eines Anspruchs auf Produktrückruf sowie die Verpflichtung zum Rückruf bei arbeitsteiliger Produktion. Im zweiten Teil der Arbeit prüft sie nach nationalem und internationalem Recht (CISG), inwiefern der Endhersteller von dem Zulieferer, dessen Produkt die Gefährlichkeit des Endprodukts verursacht hat, die Ersetzung der Kosten einer Rückrufaktion verlangen kann. ist Juniorprofessorin für Zivilrecht und rechtswissenschaftliche Fachdidaktik an der Universität Hamburg.
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