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Masterarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main (Institut für Sozialpädagogik und Erwachsenenbildung), Sprache: Deutsch, Abstract: In den letzten Jahren hat die Diskussion um Kindeswohlgefährdung eine große Präsenz in den Medien eingenommen. Viele schockierende Berichte von Kindestötungen, Misshandlungen und das Vernachlässigen der Schutzbefohlenen auch und gerade durch die eigenen Eltern sind immer wieder an die Öffentlichkeit gelangt. Besonders der Hungertod von Lea-Sophie in Schwerin im Jahr 2008 und der…mehr

Produktbeschreibung
Masterarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main (Institut für Sozialpädagogik und Erwachsenenbildung), Sprache: Deutsch, Abstract: In den letzten Jahren hat die Diskussion um Kindeswohlgefährdung eine große Präsenz in den Medien eingenommen. Viele schockierende Berichte von Kindestötungen, Misshandlungen und das Vernachlässigen der Schutzbefohlenen auch und gerade durch die eigenen Eltern sind immer wieder an die Öffentlichkeit gelangt. Besonders der Hungertod von Lea-Sophie in Schwerin im Jahr 2008 und der erschütternde Fall Kevin im Jahr 2006 zogen hier eine große emotionale Debatte nach sich. Auch in der Politik hat das Thema zu Diskussionen und im Jahre 2005 sogar zu rechtlichen Neuerungen, wie den Paragraphen 8a, geführt. Bei diesen dramatischen Fällen werden oft die Jugendämter sowie die einzelnen Fachkräfte in die Verantwortung genommen. (vgl. Köhler 2015, S. 8) Deren Aufgabe wird meistens auf das Wächteramt reduziert, infolgedessen ihnen oftmals erhebliche Versäumnisse in der Beaufsichtigung vorgeworfen werden. (vgl. Kinderschutzzentrum Berlin 2009, S.12) Hier stehen die Fachkräfte oftmals vor einem Dilemma: Handeln sie repressiv, wird ihnen vorgeworfen, das Kind vielleicht zu früh einer Familie entzogen zu haben. Sobald es aber zu einem Missbrauch oder gar zur Kindstötung kommt, heißt es dann aber, sie hätten nicht rechtzeitig eingegriffen. Das Handeln der Fachkräfte bewegt sich auf einem schmalen Grat zwischen Unterstützung und Hilfe sowie Pflicht und Kontrolle. (vgl. Köhler 2015, S. 8) Politiker, Wissenschaftler und die Massenmedien haben das Jugendamt und seine Fehler fest in den Blick genommen (vgl. Ackermann 2010, S. 51). Mit einer solchen Situation müssen die Fachkräfte im Kinderschutz, sowie die übrigen Organisationen alltäglich einen Umgang finden. Um das Wohl der Kinder besser zu schützen und hierbei Fehlern vorzubeugen, wurden bereits vielfältige Sonderprogramme und gesetzliche bzw. administrative Neuregelungen erarbeitet. Es wurden Notdienste, Kinderschutzdienste, Verfahren, verbesserte Arbeitsbedingungen als auch Personalschlüssel entwickelt und eingeführt. Trotz alledem zeigen die Ergebnisse und Diskussionen der letzten Jahre, dass das Thema in unserer Gesellschaft noch nicht im gewünschten Maße gelöst wurde und dass es hier weiterer Bemühungen und Lösungsversuchen bedarf. (vgl. MGFFI 2010, S.12) Kinderschutz gehört unbestritten zu den wichtigsten und komplexesten Aufgaben der Jugendämter, denn sie übernehmen die Funktion des „staatlichen Wächteramtes“. [...]