Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, Note: 13 Punkte, Georg-August-Universität Göttingen, Veranstaltung: Kriminologisches Seminar, Sprache: Deutsch, Abstract: In Deutschland werden heute etwa zwei Drittel aller verhängten Freiheitsstrafen zur Bewährung ausgesetzt. Dabei setzt die Möglichkeit, Freiheitsstrafen zur Bewährung auszusetzen, wie bereits in den entsprechenden Normen verdeutlicht wird, ein gewisses Maß an Vorhersage über künftiges Verhalten von Menschen voraus. Dass diese notwendigerweise nur begrenzt zutrifft erscheint einleuchtend. Dennoch haben sich in der Praxis Methoden etabliert, die es ermöglichen sollen, wenigstens die Verantwortbarkeit von Strafaussetzung und Strafrestaussetzung abzuwägen und einzuschätzen. Insbesondere im Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit, das in neuerer Zeit verstärkt eingefordert wird, erscheint es geboten, sich über die Möglichkeiten und Grenzen dieser Methoden im Klaren zu sein. Im Folgenden sollen zunächst die Regelungen für die Strafaussetzung und die Strafrestaussetzung dargestellt und verglichen werden, wobei jeweils auf die Unterschiede zwischen Erwachsenenstrafrecht und Jugendstrafrecht hingewiesen und im Einzelnen auch eingegangen wird. Der Fokus liegt auf den Anforderungen, die diese Regelungen für Prognosen normieren. Daran schließt sich eine kritische Darstellung einzelner in der Praxis mehr oder weniger häufig angewandter Methoden der Prognose an. Stärken und insbesondere Schwächen sollen aufgezeigt werden. Zuletzt sollen die Möglichkeiten, die der Gesetzgeber dem Richter einräumt um das Bewährungsverhalten zu beeinflussen einräumt dargestellt werden, wiederum vergleichend zwischen Erwachsenen- und Jugendstrafrecht. Aus diesen Regelungen ergeben sich wiederum einzelne Schwierigkeiten für die Prognose, die abschließend resümiert werden.