Skript aus dem Jahr 2009 im Fachbereich BWL - Controlling, , Sprache: Deutsch, Abstract: Das Bundesministerium für Gesundheit hat am 29. Oktober 2008 einen Beschluss zu einem bundesweit einheitlichen Beitragssatz für gesetzlich Krankenversicherte verabschiedet, welcher seit dem 01. Januar 2009 zum Einsatz kommt. Laut dieser Verordnung beträgt der Beitragssatz aller gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) seit Inkrafttreten 15,5 Prozent, egal ob es sich um eine AOK, Ersatzkasse, IKK oder eine andere Kasse handelt. Dabei werden 7,3 Prozent des Beitrages vom Arbeitgeber und 8,2 Prozent (inkl. Sonderbeitrag) vom Arbeitnehmer getragen. Weil die Krankenkassen - abhängig von ihrer Leistungsfähigkeit - Zuschläge und Abschläge zum Beitragssatz erheben können, sind die Monatsbeiträge zur Krankenkasse teilweise auch weiterhin unterschiedlich. Die Wahl für die Versicherten wird sich ab diesem Zeitpunkt nur noch nach den Leistungen der Krankenkassen richten.
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