Die Koordinierung konkurrierender Prospekthaftungsansprüche bereitet der Wissenschaft und Rechtspraxis erhebliche Schwierigkeiten. Bereits auf Tatbestandsebene der spezialgesetzlichen und allgemein-zivilrechtlichen Prospekthaftungsvorschriften existieren norminterne Begründungsdefizite. Ein unkontrolliertes Zusammentreffen von geschriebenen Haftungsregeln und richterrechtlicher Gestaltungsmacht begründet auf Konkurrenzebene die Gefahr, dass gesetzgeberische Wertungsentscheidungen derogiert werden. Die spezialgesetzlichen Konkurrenzvorschriften sind Koordinationsinstrumente, die nur einen Teil der Konkurrenzproblematik erfassen. Besonders hinsichtlich einer Haftung sachkundiger Dritter aufgrund eines Vertrags mit Schutzwirkung für Dritte bedarf es aus konkurrenzrechtlicher Warte der Entwicklung schutzsystematisch verträglicher Methoden, um das System der Prospekthaftung vor dem Hintergrund einer einheitlichen Zivilrechtsordnung wertungswiderspruchsfrei zu gestalten.
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