Die Wahlkapitulationen des Alten Reiches waren Dokumente, welche die Kurfürsten formulierten und zu deren Einhaltung die gewählten Kaiser sich vor ihrer Krönung verpflichten mussten. Den Staatsrechtlern der Frühen Neuzeit galten sie als »Quint-Essenz aller Reichsgesetze« und deutsche »Magna Charta«. Wolfgang Burgdorf zeigt, dass durch die Wahlkapitulationen seit 1519 viele Elemente in die Verfassung des Alten Reiches eingebracht wurden, die sich später auch in konstitutionellen Verfassungen finden, wie z. B. ein Grundrechtskatalog. Es ist daher gerechtfertigt, mit Bezug auf das Alte Reich von Protokonstitutionalismus zu sprechen.
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