Im Mittelpunkt der Studie steht die Frage, ob europäische Staaten im Rahmen ihrer völker- und menschenrechtlichen Verpflichtungen, insbesondere nach der EMRK, verantwortlich sind, wenn sie Migrationskontrollen an Drittstaaten auslagern. Die Konzepte der Staatenverantwortung und der Hoheitsgewalt nach der EMRK werden analysiert, miteinander verknüpft und auf die Problematik der ausgelagerten Migrationskontrollen bezogen. Die Arbeit enthält auch eine Analyse der Verantwortung der Mitgliedstaaten, wenn die Europäische Union beteiligt ist. Es werden Vorschläge gemacht, wie die materiellen Rechte der Konvention in diesem Kontext angewendet werden können.
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