Seit dem 1.1.2005 gilt in Nordrhein-Westfalen ein neues Haushaltsrecht. Auch Niedersachsen zog im November nach. Bis weitere Länder den Schritt von der Kameralistik zur Doppik vollzogen haben werden, fahren die Kommunen in Deutschland noch zweigleisig. In manchen Ländern wird es für eine längere Übergangszeit noch die Kameralistik, in anderen wahlweise Kameralistik oder Doppik und wieder in anderen nur noch die Doppik als verbindliches Recht geben. Der Leitfaden von Helmut Fiebig verschafft einen Überblick über die Prüfung der kommunalen Haushaltswirtschaft sowohl nach kameralem als auch nach doppischem Recht. Das Buch richtet sich vornehmlich an diejenigen, die als Prüfbeamte erstmalig die Jahresrechnung oder auch die 1. Eröffnungsbilanz zu prüfen haben. Außerdem an alle ehrenamtlich tätigen Kommunalpolitiker, denen die Aufgabe obliegt, die Verwaltung daraufhin zu prüfen, ob sie ihre Aufgaben erfüllt hat. Behandelt wird im wesentlichen die Prüfung der Jahresrechnung unter besonderer Berücksichtigung von wirtschaftlich bedeutsamen Aspekten. Dabei stellt die Kameralistik noch das Leitrecht dar, doppische Aspekte sind an passenden Stellen eingearbeitet. Ein neu aufgenommenes Kapitel behandelt die Prüfung der 1. Eröffnungsbilanz.
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