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Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Universität Bremen, Sprache: Deutsch, Abstract: Zum Ende des 20. Jahrhunderts veränderten sich die Bilanzierungsgrundlagen für deutsche kapitalmarktorientierte Unternehmen erheblich, da international übliche Bilanzierungsstandards aus dem angloamerikanischen Raum über-nommen wurden. Hier sind insbesondere die International Financial Reporting Standards (IFRS) und die United States Generally Accepted Accounting Principles (US-GAAP), zu nennen. In der Fachliteratur ist in diesem Zusammenhang von einem…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Universität Bremen, Sprache: Deutsch, Abstract: Zum Ende des 20. Jahrhunderts veränderten sich die Bilanzierungsgrundlagen für deutsche kapitalmarktorientierte Unternehmen erheblich, da international übliche Bilanzierungsstandards aus dem angloamerikanischen Raum über-nommen wurden. Hier sind insbesondere die International Financial Reporting Standards (IFRS) und die United States Generally Accepted Accounting Principles (US-GAAP), zu nennen. In der Fachliteratur ist in diesem Zusammenhang von einem „Paradigmenwechsel“ und einer neuen „Ära der Rechnungslegung“ die Rede, weil Aufgaben der Rechungslegung – wie Dokumentation und Rechenschaftslegung – nicht mehr im Vordergrund stehen, sondern mehr eine ausgerichtete investorenorientierte Informationsvermittlung. Im Zuge dieser Veränderungen wurde auch der Fair Value, also die Bilanzierung von Vermögenswerten und Schulden zum beizulegenden Zeitwert, eingeführt. Dies resultiert in einer komplexen Prüfungssituation, da in der Regel keine Marktdaten für Vermögenswerte vorhanden sind. So äußerte auch Douglas Carmichael , dass die meisten Werte ohne börsennotierte Marktpreise nicht prüffähig seien. Die fehlende Sicherheit über das Eintreten von Ereignissen erhöht das Risiko falscher Angaben in der Rechnungslegung und bedarf somit besonderer Berücksichtigung durch den Abschlussprüfer. Es stellt sich die Frage, wie der Abschlussprüfer geschätzte (Zeit-)Werte zu prüfen hat. Die Prüfung von beizulegenden Zeitwerten ist in der Regel möglich, wenn bestimmte Prüfungsvorgaben, insbesondere der IDW-Prüfungsstandard 314 n. F. verfolgt werden.