Studienarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: 10,00, Universität Regensburg (Rechtswissenschaft), Veranstaltung: Vergeltung als Strafzweck. Grund, Grenzen und Folgen einer retributiven Straftheorie, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Rahmen der Arbeit erfolgt eine Analyse psychologischer Studien zum Vergeltungsbedürfnis der Menschen im Kontext der Kriminalstrafe. „Wie du mir, so ich dir.“, „Cui honorem, honorem.“ – Diese Redewendungen aus dem alltäglichen Sprachgebrauch veranschaulichen eines sehr deutlich: Die Menschen sind nachtragend – im negativen wie im positiven Sinne. Der Wunsch nach Vergeltung ist somit eine Art Grundbedürfnis, das fast einem jedem von uns innewohnt. Fälschlicherweise wird das Bedürfnis nach Vergeltung häufig mit Rachsucht gleichgesetzt, weshalb dem Vergeltungswunsch in der Regel vorrangig negative Konnotationen anhaften. Dies hat zur Folge, dass Menschen ihr Verlangen danach, erlittenes Unrecht vergolten sehen zu wollen, oftmals nicht laut äußern, zum Teil sogar leugnen. Auch innerhalb des Strafrechts ist die Bestrafung aus Motiven der Vergeltung teils verpönt, sodass es manchmal scheint, als würde der vergeltende Charakter, der im Grunde jeder Sanktion innewohnt, unter dem Deckmantel der Generalprävention verschleiert. Das Vergeltungsbedürfnis stellt vor allem im Kontext von Straftaten und deren Sanktionierung einen interessanten Untersuchungsgegenstand dar. In der vorliegenden Arbeit soll daher eine Analyse psychologischer Studien erfolgen, die sich mit der Vergeltung als Strafmotiv auseinandersetzen. Die Tatsache, dass uns der Gedanke an Vergeltung fast allen bekannt ist und in diversesten Lebenssituationen begegnet, lässt den Rückschluss zu, dass sich die Psychologie – ähnlich wie die Philosophie oder die Strafrechtslehre – eingehend mit dem Vergeltungskonzept beschäftigt hat. Tatsächlich aber hat die Psychologie der Frage nach den Gründen, die eine Bestrafung von Menschen rechtfertigen können, bislang vergleichsweise wenig Beachtung geschenkt. Ob die Vergeltung einen legitimen Strafzweck darstellt, ist im Strafrecht seit jeher stark umstritten. Kaum ein anderer Grund, der zur Rechtfertigung für Strafen herangezogen wird, polarisiert innerhalb der Gesellschaft derart stark wie die Vergeltung. Im Zuge dieser Arbeit sollen daher psychologische Studien untersucht werden, die gegebenenfalls ein allgemeines Vergeltungsbedürfnis der Menschen belegen. Die gewonnenen Erkenntnisse sollen insbesondere dahingehend näher beleuchtet werden, ob die Vergeltung einen legitimen Strafzweck darstellt.