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Studienarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 11, Ludwig-Maximilians-Universität München (Fakultät Jura), Veranstaltung: Grundlagenseminar, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit beschäftigt sich mit den sogenannten Push-Backs an den EU-Außengrenzen und beleuchtet dafür den Fall von N. D. und N. T. gegen Spanien genauer. Seit dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge 1951, der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) gehört das Refoulement-Verbot zum menschenrechtlichen Grundkonsens und untersagt die Rückführung von…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 11, Ludwig-Maximilians-Universität München (Fakultät Jura), Veranstaltung: Grundlagenseminar, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit beschäftigt sich mit den sogenannten Push-Backs an den EU-Außengrenzen und beleuchtet dafür den Fall von N. D. und N. T. gegen Spanien genauer. Seit dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge 1951, der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) gehört das Refoulement-Verbot zum menschenrechtlichen Grundkonsens und untersagt die Rückführung von Menschen in Staaten, in denen ihnen Folter oder andere schwere Menschenrechtsverletzungen drohen. Seit 1984 ist das Prinzip auch explizit in Art. 3 der Anti-Folterkonvention konstatiert, sowie direkt in der europäischen Konvention für Menschenrechte aus Art. 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Dennoch wurden in den vergangenen Jahren immer wieder staatliche Maßnahmen - wie die Gründung der Europäischen Grenz- und Küstenwache FRONTEX oder das Errichten von Grenzzäunen - unternommen, um Flüchtlinge und Migranten daran zu hindern in die EU zu gelangen.