Mit diesem Leitfaden wird Ihnen das Qualifikationsverfahren dieses Berufes näher gebracht und speziell das Thema der Abschlussarbeit (IPA = Individuelle Praktische Arbeit) vertieft. Die IPA darf mit der Dauer von rund 10 Arbeitstagen sicher als Höhepunkt des Qualifikationsverfahrens bezeichnet werden. Sie wird im Ausbildungs- oder Praktikumsbetrieb unter Mitwirkung des Berufsbildners, eines Fachvorgesetzten und des kantonalen Prüfungswesens mit seinen Expertinnen und Experten durchgeführt.
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