Projektarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich BWL - Sonstiges, Note: 2,0, Universität Hamburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Das im Betriebsverfassungsgesetz eingeforderte Konzept der "vertrauensvollen Zusammenarbeit" sieht vor, dass der Ausgleich der Interessensgegensätze durch ständigen Dialog (in gegenseitiger Ehrlichkeit und Offenheit) und Mitwirkung an UN-Entscheidungen erfolgt. Allerdings soll nicht der falsche Eindruck entstehen, dass alle Konflikte durch harmonische Verhaltensweisen gelöst werden können. Zusammenarbeit bedeutet vielmehr, die Interessenslagen der jeweils anderen Seiten nicht von vorneherein auszublenden. Denn das "Betriebswohl" sind nicht allein die wirtschaftlichen Interessen, sondern auch die Wahrung grundlegender AN-Interessen wie Arbeitsplatzsicherheit, menschengerechte Arbeitsbedingungen,Qualifizierung etc. Die Rollen der Betriebsräte in diesem diffizilen Zusammenspiel sind vielfältig. Sie können durch Vermitteln und Schlichten zwischen den Einzelakteuren eine Menge Sand aus dem Getriebe einer Organisation nehmen, schon allein durch die pure Anwesenheit Katalysator, Organisator und Kommunkator im System sein. Im Idealfall der vertrauensvollen Zusammenarbeit wird die Situation zwischen beiden Betriebsparteien nicht als ein Nullsummenspiel wahrgenommen, sondern als Suche nach einer gemeinsamen Lösung. Auch der, der gerade im Moment eine stärkere Machtposition hat, reizt dies nicht aus, sondern macht Abstriche - während die andere Seite sich darauf verlassen kann, dass ihr Einlenken bei einer anderen späteren Gelegenheit honoriert wird. Die entscheidende Voraussetzung dafür ist die Dauerhaftigkeit der Beziehung und ein entsprechend langes Gedächtnis, dem keine "Gefälligkeit" verloren geht.
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