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Studienarbeit aus dem Jahr 2000 im Fachbereich Gesundheit - Sonstiges, Note: sehr gut, Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin, Sprache: Deutsch, Abstract: Während in der Wirtschaft die Qualitätsdiskussion schon in den 50-er Jahren des 20. Jahrhunderts begann, im Gesundheitswesen mit dem Gesundheitsreformgesetz von 1988 und dem Gesundheitsstrukturgesetz von 1992 in § 137 SGB V eine Verpflichtung der Leistungserbringer zu Maßnahmen der Qualitätssicherung im Behandlungs- und Pflegebereich festgeschrieben wurde –basierend auf den Überlegungen von Donabedian für das angloamerikanische…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2000 im Fachbereich Gesundheit - Sonstiges, Note: sehr gut, Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin, Sprache: Deutsch, Abstract: Während in der Wirtschaft die Qualitätsdiskussion schon in den 50-er Jahren des 20. Jahrhunderts begann, im Gesundheitswesen mit dem Gesundheitsreformgesetz von 1988 und dem Gesundheitsstrukturgesetz von 1992 in § 137 SGB V eine Verpflichtung der Leistungserbringer zu Maßnahmen der Qualitätssicherung im Behandlungs- und Pflegebereich festgeschrieben wurde –basierend auf den Überlegungen von Donabedian für das angloamerikanische Krankenhaussystem mit den Kategorien Struktur-, Prozeß- und Ergebnisqualität1-, ist der Qualitätsbegriff für die soziale Arbeit erst mit der Neufassung des BSHG verstärkt in den Vordergrund getreten. Läßt sich für das Handwerk oder Produktionskonzerne der Begriff Qualität im wesentlichen auf zwei wesentliche Merkmale, nämlich der Qualität der Arbeitsausführung sowie Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit,Service festlegen, erscheint eine Fokussierung für den Sozialbereich weitaus diffiziler. Gleichwohl ist das Fach, Qualitätsmanagement sozialer Einrichtungen mittlerweile im Studiengang Sozialwesen vieler Fachhochschulen fester Bestandteil. Fortbildungslehrgänge der Qualitätssicherung werden für MitarbeiterInnen von zahlreichen Bildungsträgern angeboten. Qualität läßt sich im Rahmen der Gesetzesänderung oder –anpassung als Grad der Übereinstimmung zwischen den Zielen der Sozialhilfe, nämlich der (Wieder-)Eingliederung behinderter Menschen ins gesellschaftliche Leben, und der von der Einrichtung erbrachten Leistung zu dieser Zielsetzung definieren. Soziale Dienstleistungseinrichtungen und ihre MitarbeiterInnen eingelöst werden , die Arbeitsabläufe für eine systematische Betrachtung und Überprüfung transparent zu machen,um dem Verdacht zu begegnen, hier würden unvertretbare Verhältnisse an Methodik und Wirtschaftlichkeit herrschen.