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Diplomarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Pflegewissenschaft - Altenpflege, Altenhilfe, Note: 1,0, Fachhochschule Münster, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Pflege-Qualitätssicherungsgesetz verpflichtet die Pflegeeinrichtungen dazu, sich an Maßnahmen der Qualitätssicherung zu beteiligen und die erbrachten Leistungen und deren Qualität nachzuweisen. Das bedeutet, dass die Einrichtungen interne und externe Qualitätssicherungsmaßnahmen durchführen müssen. Zu dieser Notwendigkeit tragen auch der konkurrierende Pflegemarkt, der Überlebenskampf und die Anforderungen des Kunden an die Einrichtung…mehr

Produktbeschreibung
Diplomarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Pflegewissenschaft - Altenpflege, Altenhilfe, Note: 1,0, Fachhochschule Münster, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Pflege-Qualitätssicherungsgesetz verpflichtet die Pflegeeinrichtungen dazu, sich an Maßnahmen der Qualitätssicherung zu beteiligen und die erbrachten Leistungen und deren Qualität nachzuweisen. Das bedeutet, dass die Einrichtungen interne und externe Qualitätssicherungsmaßnahmen durchführen müssen. Zu dieser Notwendigkeit tragen auch der konkurrierende Pflegemarkt, der Überlebenskampf und die Anforderungen des Kunden an die Einrichtung bei. Wie kann eine Einrichtung diesen Anforderungen nachkommen? Die Pflegevisite kann diesen Ansprüchen als Instrument der internen Qualitätssicherung gerecht werden. Mit ihrer Hilfe kann die Pflegeeinrichtung die Qualität der erbrachten Leistung sichern und weiterentwickeln, um die gesetzten Ziele dauerhaft zu erreichen. Die Pflegevisite setzt direkt bei dem pflegebedürftigen Menschen und bei den Mitarbeitern der Einrichtung an. Gemeinsam mit dem Klienten bzw. Bewohner kann eine individuelle Pflegeplanung gestaltet werden, die zur Zufriedenheit der Gepflegten und der Pflegenden beiträgt. Die konzeptuelle Angehörigenarbeit ist wie die Pflegevisite dem Bereich der internen Qualitätssicherung zuzuordnen und sollte daher Einzug in die Unternehmensphilosophie der Einrichtungen finden. Die Angehörigen sind das Bindeglied zur Außenwelt und somit eine wichtige Voraussetzung für die weitere Integration der Klienten bzw. Bewohner in den Alltag. Zur gezielten und konstruktiven Umsetzung der Qualitätssicherungsmaßnahmen „Pflegevisite“ und „Angehörigenarbeit“ benötigen die Mitarbeiter ein ausreichendes Wissen über den Sinn und Zweck der Qualitätssicherung. Daher entwickelten wir Unterlagen für die Fortbildung der Mitarbeiter, die klar und strukturiert diese Themen aufzeigen und eine einfache Handhabung für den Dozenten gewährleisten.