Inhaltsangabe:Einleitung: Derzeit kann damit gerechnet werden, dass bundesweit mehr als ein Drittel der Ehen, früher oder später, durch eine Scheidung beendet werden. Die Anzahl der hiervon bundesweit betroffenen Kinder hat im Vergleich zum Jahr 2001 mit 153.520 Kindern, im Jahr 2002 mit 160.100 Kindern erneut zugenommen. Wahrscheinlich würde sich die Anzahl der betroffenen Kinder weiter erhöhen, wenn die Eltern, die mit ihren Kindern in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft leben und sich trennen, mitberücksichtigt worden wären. Trennung und Scheidung verursachen für die Betroffenen, Eltern und Kinder, neben den psycho-sozialen und wirtschaftlichen Folgen auch hohe finanzielle Kosten für die Solidargemeinschaft, deren Begrenzung und Lösung genauso wichtig ist wie Prävention, Beratung und die Weiterentwicklung gesetzlicher Grundlagen. 1982 wurde erstmals durch das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass nach einer Trennung der Eltern die familiären Sozialbeziehungen fortbestehen und eine entscheidende Grundlage für die psycho-soziale Entwicklung des Kindes/ der Kinder darstellen. Somit wird die Elternschaft durch eine Trennung der Partner nicht beendet. Für die Kinder und Jugendlichen ist es jetzt wichtig, dass ihre getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern ihnen als Mutter und Vater erhalten bleiben, unabhängig von der Sorgerechts- oder Umgangsregelung. Bei meiner Tätigkeit in einem Jugendamt des Saarlandes konnte ich beobachten, dass es bei getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern häufig zu Kontaktabbrüchen zwischen einem Elternteil und dem Kind/ den Kindern kommt. In diesen Fällen haben Eltern die Möglichkeit sich an das Jugendamt zu wenden, um dort eine Klärung ihrer Umgangsangelegenheiten zu erreichen. Scheitert die Vermittlung durch das Jugendamt, dann kann jeder Elternteil das Familiengericht zur Klärung der Umgangsstreitigkeit anrufen. Trotz des Beratungsangebots des Jugendamtes oder eines Beschlusses durch das Familiengericht kann es wiederholt zu Kontaktabbrüchen zwischen einem Elternteil und dem Kind/ den Kindern kommen. Dabei können sich unausgestandene, nicht geklärte Paarkonflikte erschwerend auf eine verantwortliche Wahrnehmung, Durchführung oder Ausübung der Umgangsregelung auswirken. Häufig werden die nicht bearbeiteten Konflikte nicht auf der Paarebene, sondern auf der Elternebene ausgetragen. Multiple Problemlagen der Eltern oder eines Elternteils können sich ebenfalls ungünstig auf die Erarbeitung von [...]
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