Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 15 Punkte, Universität Augsburg, Veranstaltung: Quellenexegese Wintersemester 2001/2002, Sprache: Deutsch, Abstract: Alle Quellentexte beziehen sich im Grundsatz auf das Schadensrecht, natürlich anders, wie wir es heute aus dem Zivilrecht kennen. Untersucht und vergleicht man die jeweiligen Texte miteinander, kann man die Entwicklung dieses zivilrechtlichen Instituts nachvollziehen. Besonderes Augenmerk war dabei auf die grundsätzliche Bedeutung des Corpus Iuris Civilis, den Beitrag Hugo Grotius zur Wandlung des Naturrechts und die rechtsideologischen Tendenzen des österreichischen ABGB gerichtet. Ebenso wird die rechtsphilosophische Ausrichtung von Rudolph von Ihering anhand dieses Themas mitberücksichtigt und schließlich der Vergleich zu unserem BGB, beziehungsweise dem Deliktrecht, wie wir es heute kennen, gezogen. Dabei wurden die einzelnen Quellentexte nach Herkunft, Autor, kurzer Texterklärung, Inhalt und Interpretation aufgegliedert.
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