Studienarbeit aus dem Jahr 2000 im Fachbereich Geschichte Europa - Deutschland - Nationalsozialismus, II. Weltkrieg, Note: 1,7, Universität Rostock (Historisches Institut), Sprache: Deutsch, Abstract: Bei der ausgewählten Quelle handelt es sich um das Abkommen zwischen dem Deutschen Oberkommando in Norwegen, vertreten durch Oberst im Generalstab Buschenhagen, und dem Norwegischen Oberkommando, vertreten durch Oberstleutnant im Generalstab R. Roscher-Nielsen. In diesem Abkommen vom 10. Juni 1940 legten die Deutschen in neun Paragraphen die Bedingungen für die Kapitulation der norwegischen Armee fest. Im Abkommen wird vom deutschen Oberkommando die Übergabe aller deutschen Kriegsgefangenen, der kompletten Infrastruktur (Fahrzeuge, Schiffe, Nachrichtenmittel etc.), Preisgabe sämtlicher militärischer Geräte und Lageskizzen über Kampfhindernisse (See- und Landminen, Sperren etc.) verlangt. Weiterhin sollen alle Verwundeten (von deutscher, wie von alliierter Seite) ausgeliefert werden. Die norwegische Armee wird aufgelöst, bis auf die Berufssoldaten, die die Wahl zwischen Kriegsgefangenschaft oder Abgabe ihres Ehrenwortes, in diesem Krieg nicht wieder gegen das Deutsche Reich zu kämpfen, haben. Den norwegischen Behörden und der Bevölkerung wird verboten, Nachrichtenverkehr mit Staaten zu führen, die sich mit Deutschland im Krieg befinden.
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