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Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 1,0, Universität Bremen (Hanse Law School), Veranstaltung: Europäische Rechtsgeschichte, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit beschäftigt sich unter Berücksichtigung sozialgeschichtlicher und außenpolitischer Vorgänge mit der Entwicklung des Verhältnisses von Rat und Gemeinde in Bremen im 15.Jahrhundert. Inwieweit Grundsätze hansisch-niederdeutschen Rechts eingehalten wurden, und wie Reformen der Ratsverfassungen Machtverhältnisse veränderten oder ihnen Ausdruck verliehen,…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 1,0, Universität Bremen (Hanse Law School), Veranstaltung: Europäische Rechtsgeschichte, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit beschäftigt sich unter Berücksichtigung sozialgeschichtlicher und außenpolitischer Vorgänge mit der Entwicklung des Verhältnisses von Rat und Gemeinde in Bremen im 15.Jahrhundert. Inwieweit Grundsätze hansisch-niederdeutschen Rechts eingehalten wurden, und wie Reformen der Ratsverfassungen Machtverhältnisse veränderten oder ihnen Ausdruck verliehen, soll hier untersucht werden. Während meiner Nachforschungen stieß ich auf die Reformen im 14. und 15. Jahrhundert in Bremen, die mich auf Grund ihrer Vielzahl gegensätzlicher Veränderungen fortan fesselten. Schwierigkeiten bei der Bearbeitung der Thematik ergaben sich beim Übersetzen mittelalterlicher Dokumente aus dem Mittelniederdeutschen. Hilfreich bei der Erstellung dieser Arbeit waren die Chroniken Schwarzwälders und Elmshäusers, die tiefgründig die Ereignisse darstellten. Pitzens Ausführungen zur Entstehung des Stadtrechts von 1433 trugen zu vielen Facetten im Kapitel über 1433 bei. Stadtrechtskodifikationen und weitere Dokumente befähigten mich, Darstellungen zu hinterfragen und ggf. zu konkretisieren. Diese Arbeit beginnt mit einer Darlegung der Grundsätze des hansischen Stadtrechts. Wichtige sozialgeschichtliche und verfassungspolitische Ereignisse, die das Verhältnis zwischen Rat und Gemeinde beeinflussten, werden daraufhin umrissen. Nähere Betrachtungen des Verfassungsrechts von 1428 und 1433, sowie von dessen Entstehung münden in einer Beschreibung der Machtverhältnisse sowie in einer Erörterung über die Einhaltung der Verfassungsnorm.