Studienarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich Geschichte Europas - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 1,0, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg (Historisches Seminar - Abteilung Landeskunde), Veranstaltung: Proseminar: Soziale Mobilität im Mittelalter, Sprache: Deutsch, Abstract: Einleitung "Ruten, roven, dat en is gheyn schande, Dat doynt die besten van dem lande." Der bloße Hinweis auf das Spätmittelalter genügt, und dieses Zitat evoziert ganz unwillkürlich einen schlagwortartigen Begriff: Raubritter. Ebenso schnell drängen sich bildhafte Assoziationen auf: verwahrloste Gestalten, die friedliche Kaufmannzüge überfallen; eine Paria verarmter Adeliger, die sich schadlos an ihren Bauern hält. Ohne an einen situativen Kontext gebunden zu sein, scheint das Wort an sich schon ein geschichtliches Phänomen zu beschreiben und - die Adjektive in der Beschreibung machen es deutlich - auch zu begründen: Demnach fallen unter diese Kategorie "Ritter, die infolge der gesellschaftlichen Wandlungen seit dem Spätmittelalter von sozialem Abstieg bedroht waren und sich Einnahmen durch Straßenraub und Lösegelderpressung zu verschaffen suchten." Den Zeitzeugen der von uns so betitelten Adeligen war der Begriff freilich unbekannt. Macht man sich in mittelalterlichen Quellen auf die Suche nach "Raubrittern" und ihren Namensvettern, stößt man lediglich auf raptores, latrones oder spoliares, also Räuber im allgemeinen Sinne, nicht aber auf das Wort selbst - es ist ein Konstrukt des 19. Jahrhunderts. Hinter ihm verbirgt sich ein Idealtypus der frühen Geschichtswissenschaft, mit dem das oben skizziertes Erklärungsmodell in Letter gegossen werden sollte. Ob die spätmittelalterlichen Verhältnisse ein solches tatsächlich rechtfertigten, stand lange gar nicht zur Debatte. Erst mit Beginn der 1940er Jahre wurden Zweifel an der all zu unkritischen Verwendung des Ausdrucks und seiner Derivate laut. Diese verspätete Kritik ist auf engste mit der Quellenlage verbunden. Die gängigen Erklärungsmuster waren nämlich samt und sonders schon in den zeitgenössischen Chroniken vorgezeichnet und wurden entsprechend unreflektiert übernommen. So etwa von der Liber de laude antiquae Saxoniae nunc Westphaliae dictae - kurz: dem Westfalenbuch Werner Rolevincks, eines Kartäusermönches, der in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts lebte. Seine Ausführungen zu adeligen Gewalttaten, die unter anderem mit dem illustren Eingangszitat dieser Arbeit aufwarten, wurden breit rezipiert und immer wieder als Belege für das postulierte Bedingungsgefüge in Sachen Raubrittertums herangezogen. [...]
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