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Fachbuch aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, , Sprache: Deutsch, Abstract: Nach der Aufnahme einer Einbauverpflichtung von Rauchwarnmeldern in Wohnungen in die Landesbauordnungen einiger Bundesländern flammt vor allem in Objekten nach dem Wohnungseigentumsgesetz die Diskussion auf, ob die Rauchwarnmelder in den Wohnungen zum Sondereigentum oder zum Gemeinschaftseigentum zählen. Die bisherigen Auslegungen sind nach Auffassung des Autors nicht haltbar. Die zur Begründung des Gemeinschaftseigentums angeführten Argumente sind nicht stichhaltig…mehr

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Produktbeschreibung
Fachbuch aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, , Sprache: Deutsch, Abstract: Nach der Aufnahme einer Einbauverpflichtung von Rauchwarnmeldern in Wohnungen in die Landesbauordnungen einiger Bundesländern flammt vor allem in Objekten nach dem Wohnungseigentumsgesetz die Diskussion auf, ob die Rauchwarnmelder in den Wohnungen zum Sondereigentum oder zum Gemeinschaftseigentum zählen. Die bisherigen Auslegungen sind nach Auffassung des Autors nicht haltbar. Die zur Begründung des Gemeinschaftseigentums angeführten Argumente sind nicht stichhaltig und widerlegbar. Rauchmelder sind keine Modernisierungsmaßnahmen im Sinne des WEG und dienen nicht dem Brandschutz. Die Rauchmelder in den Wohnungen gehören zum Sondereigentum des Eigentümers und der Einbau unterliegt nicht der gemeinschaftlichen Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft. Eine gesetzliche Regelung, wonach nur VdS- und DIN-geprüfte Rauchmelder installiert werden dürfen, besteht nicht. Dieses Werk ist die bisher einzige umfassende sachgerechte und unabhängige Bewertung der Rechtslage bei der Installation von Rauchmeldern im Wohnungseigentum.

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Autorenporträt
Der Autor wurde 1956 in Gelsenkirchen geboren und besuchte dort das Grillo- und Carl-Friedrich-Gauß-Gymnasium. Er absolvierte zunächst eine Verwaltungsausbildung in der Landesverwaltung NRW und studierte dann Verwaltungsrecht an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung in Gelsenkirchen und im Zweitstudium Rechtswissenschaft an der FernUniversität Hagen. In der Folge arbeitete er 35 Jahre in den verschiedensten Ausgabengebieten und Behörden der Landesverwaltung NRW. Dabei studierte er berufsbegleitend an der University of Applied Sciences Dortmund Betriebswirtschaft, das er wie das vorangegangene Studium mit dem Diplom abschloss. Schließlich studierte er am Institut für Arbeitswissenschaft der Ruhr-Universität Bochum Arbeits- und Organisationswissenschaft, und schloss das Studium als Master of Organizational Management mit der Bestnote ab. An der Universität Passau promovierte er zum Dr. rer. pol. in Politik- und Staatswissenschaften und an der Andrássy Universität Budapest zum Dr. phil. in Geschichte. Er ist Autor zahltreicher Fach- und Sachbücher und ist nach dem Ausscheiden aus der Landesverwaltung seit mehreren Jahren selbständiger Verleger.