Studienarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1, SRH Fernhochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit befasst sich mit dem Ansatz und der Bewertung von latenten Steuern, Vorratsvermögen und dem Jahresabschluss nach IAS/IFRS. Laufende Steuern sind Beträge, die durch steuerliche Gewinnermittlungen zu erbringen sind, und die am Ende einer Periode durch Rückstellungen oder über bereits geleistete Vorauszahlungen als Steueraufwand enthalten sind. Sie müssen im IFRS-Abschluss als Aufwendungen in der GuV erfasst werden. Generell bekleidet die Steuerbilanz die Funktion der Zahlungsbemessung, mit dem Fiskus als Adressat. IFRS-Abschlüsse erfüllen in erster Linie eine Informationsfunktion, insbesondere für Investoren. Daher weicht die steuerliche von der Gewinnermittlung nach IFRS ab. Die Problematik der Abgrenzung von latenten Steuern ergibt sich, wenn die Steuerschuld (Basis ist hierfür der steuerliche Gewinn) und die fiktive Steuerschuld (Basis ist hierfür ein nicht durch steuerlichen Bilanzierungsvorschriften geprägter IFRS-Gewinn) unterschiedlich sind. Somit stehen die aus dem steuerlichen Ergebnis ermittelten Ertragssteuerverbindlichkeiten in keinem adäquaten Zusammenhang zum öffentlichen Ergebnis. Daher verfolgt die Bilanzierung latenter Steuern das Ziel, diese Unterschiede zu beseitigen und die Steuerwirkungen dem passenden zeitlichen Kontext zuzuordnen. Die Vorräte, die in der Bilanz auf der Aktiva stehen, sind sowohl für produzierende als auch für Handelsunternehmen sehr relevant, da sie einen der größten Posten der kurzfristigen Vermögenswerte bekleiden und die Basis des Umsatzes sind. Aus diesem Grund ist ihre Höhe auch für die Bilanzanalyse interessant, da sie finanziert werden müssen und somit während ihres Verbleibs Kapitalkosten für das Unternehmen verursachen. Dabei ist die Herausforderung der Bilanzierung, alle Auszahlungen, die mit der Produktion und dem Kauf von Vorräten in Verbindung stehen, zu erfassen und sie den Vorratsgegenständen als Anschaffungs- oder Herstellungskosten zuzuschreiben. Die Position der Vorräte, die neben den entsprechenden Positionen in der GuV zur Einschätzung der wirtschaftlichen Lage eine exponierte Stellung hat, setzt sich laut dem HGB wie folgt zusammen, unfertige Erzeugnisse und Leistungen, fertige Erzeugnisse und Waren sowie geleistete Anzahlungen.
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