Bachelorarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,0, Hochschule RheinMain (Wiesbaden Business School), Sprache: Deutsch, Abstract: Ziel dieser Arbeit ist es, Rechnungslegungsmethoden und rechnungslegungsbezogene Schätzungen voneinander abzugrenzen, bestehende Schwierigkeiten bei der Abgrenzung aufzuzeigen und diese vor dem Hintergrund der Abgrenzungskonzeption zu entstricken. Zudem sollen die aktuellen Bestrebungen des IASB ( International Accounting Standard Boards) kritisch beleuchtet werden. Erklärtes Ziel des Rechnungslegungssystems nach IFRS (International Financing Reporting Standards) ist es, dem Abschlussadressaten einen Abschluss zu präsentieren, der nützliche Informationen über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens für wirtschaftliche Entscheidungen liefert. Um dem Abschlussadressaten eine solche Entscheidung zu ermöglichen, ist es notwendig, dass er die Abschlüsse vergleichen kann. Die Abschlüsse eines Unternehmens im Zeitablauf, um Veränderungen in der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu erkennen, aber auch mit Abschlüssen anderer Unternehmen der gleichen Branche im externen Vergleich. Aus diesem Grund ist der Grundsatz der Vergleichbarkeit in den IFRS verankert, um die Möglichkeit der Vergleichbarkeit von Abschlüssen durch stetige Bewertung und Darstellung ähnlicher Geschäftsvorfälle im Zeitablauf zu gewährleisten. Dieser Zielsetzung begegnet der Standardsetter mit dem IAS 8 "Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehler". Dazu erfolgt im ersten Teil der Arbeit zunächst eine Begrifssbestimmung der Schlüsselbegriff, bevor in einem zweiten Abschnitt die Methoden der Schätzung näher gegeneinander abgegrenzt werden. In einem dritten Teil erfolgt dann eine genauere Erläuterung, wie die IASB eine deutlichere Abgrenzung dieser Verfahren untereinander anstrebt. Abschließend werden die gesammelten Ergebnisse nochmals zusammengefasst und ein Fazit gezogen.