Die Einführung des G-DRG-Systems in der Bundesrepublik Deutschland hat die Entstehung einer völlig neuen Berufsgruppe begründet: die Medizincontroller. Die Aufgaben dieser Berufsgruppe sind vielschichtig, wobei zwei Zuständigkeiten eine besondere Bedeutung haben: die Fallkodierung/-abrechnung und die Bearbeitung von Rechnungsprüfungen durch die Krankenkassen. In die Version 2020 sind zahlreiche aktualisierte Informationen und praktische Hinweise für das MD-Management im Krankenhaus eingeflossen. Zu nennen ist hierbei insbesondere das MDK-Reformgesetz, das zum 01.01.2020 in Kraft getreten ist. Ebenso wurden die für das Jahr 2020 sehr bedeutenden Änderungen eingearbeitet, die sich im Zuge der Corona-Pandemie durch das COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz ergeben haben.
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