Zuweilen sieht sich die Praxis des Völkerrechts von konkurrierenden Interpretationen und Infragestellungen herausgefordert. Beispielhaft hierfür ist die Annexion der Krim, bei der sich sowohl die internationale Gemeinschaft als auch Russland, China und weitere Staaten vom Völkerrecht gestützt sahen. Auf Grundlage der pragmatistischen Sozialtheorie und Wittgenstein wird hier ein empiriegetriebenes Regelverständnis entwickelt, das aufkommende Implikationen für das Recht rekonstruiert und aufzeigt, wie Kontestation auch normtheoretisch alternativ zu bestehenden Ansätzen verstanden werden kann. Damit wird ein statisches Normverständnis überwunden, das gestaltende Momente solcher Situationen und das Handeln der Akteure aus dem Blick verliert.
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