Die Beiträge der Berliner Tagung befassen sich mit dem Zweck von Recht. Sie reichen von einer auf Hobbes basierenden Kritik an aktuellen empirisch-zweckmäßigen Rechtsbegründungen über eine Reformulierung der kantischen Rechtsbegründung für das moderne Völkerrecht bis hin zur Einordnung von Recht als sozialem Kräfteausgleich im Sinne Nietzsches. Zudem erörtern sie die rechtskulturelle und gesellschaftliche Bedingtheit des Zwecks von Recht, die Bedrohungen für ein begründetes Recht durch die Europäisierung und ein emanzipatives Potenzial des Rechts.
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