Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Politik - Politische Theorie und Ideengeschichte, Note: 1,7, Universität Potsdam (Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät), Veranstaltung: Einführung in die Geschichte der abendländischen Staatsideen von der Antike bis zur Moderne, Sprache: Deutsch, Abstract: Immanuel Kant ist, nicht nur in der deutschen Philosophie, einer der bedeutendsten Köpfe der Geschichte. Insbesondere mit seiner Erkenntnistheorie, aber auch mit seinen Werken bezüglich ethischer Fragen liefert Immanuel Kant erstaunliches. Seine Werke wurden zur Grundlagenlektüre ganzer Generation und haben ihre Wirkung bis in die heutige Zeit hinein nicht verloren. Mit seinen be-deutenden Schriften zur Religions-, Rechts- und Geschichtsphilosophie schuf Kant eine neue, umfassende Perspektive in der Philosophie. Hierzu zählt auch sein Alterswerk die Metaphysik der Sitten, in dem er vor allem mit seiner Rechtslehre prägende philosophische Überlegungen bezüglich der Staatslehre begründete, die bis heute ihrer Wirkungen nicht verloren haben. Neben die Definition des Rechts legte Immanuel Kant auch Überlegungen des Privateigentums und des Staatsrechts in seiner Metaphysik an, die allerdings bis in die achtziger Jahre des 20. Jahrhunderts wenig positive Resonanz fand. Neben dem Privateigentum und dem Begriff des Rechts legt Kant sehr viel Wert auf seine Konzeption des Staatsrechts. Insofern steht meine Arbeit unter der Prämisse der Frage, warum es nach Immanuel Kant notwendig ist, denn Staatszustand aufzusuchen? Zunächst werde ich deshalb kurz den geschichtlichen Verlauf während der Lebzeiten von Immanuel Kant näher beschreiben, da dieser Verlauf auch maßgebliche Auswirkungen auf seine späteren Werke genommen hat. Im Folgenden werde ich mich, nach der kurzen zeitlichen Übersicht, im Besonderen mit dem Aufbau des kontraktualistischen Staates, mit seinen Vor- und Nachteilen, beschäftigen. Hierzu lege ich kurz dar, in welcher Art und Weise Immanuel Kant in seiner Metaphysik der Sitten zwischen der Rechtslehre und der Tugendlehre und damit auch eine Unterscheidung zwischen Privatrecht und Staatsrecht vornimmt. Des weiteren versuche ich darzulegen, wieso es sich gebietet, den Staat zu ersuchen, da in der politischen Theorie Kants der gleiche gut nachvollziehbare kontraktualistische Dreischritt entsprechend vom Naturzustand, über den Vertrag, hin zum bürgerlichen Zustand dargestellt wird. Auch möchte ich den Grund für die vollzogene und notwendige Gewaltenteilung im Staat erläutern. Zum Schluss werde ich der Frage nachgehen, welche möglichen Formen der Herrschaft und Regierung Kant in seinen staatsrechtlichen Überlegungen für denkbar hält und warum sich daraus auch ein striktes Verbot auf aktiven Widerstand gegen die oberste Gewalt ableiten lässt.
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