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Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Orientalistik / Sinologie - Japanologie, Note: 1,0, Universität Wien, Sprache: Deutsch, Abstract: Die folgende Arbeit befasst sich mit der Rechtslage der japanischen Ainu aus der Sicht internationaler Rechtsinstrumente. Die Ainu gelten als die ersten Siedler der nördlichen japanischen Inseln, bekommen aber von der Regierung den Status eines indigenen Volkes nicht zugeschrieben. Seit Mitte des 20. Jahrhunderts kämpfen die Ainu auf nationaler und internationaler Ebene um Anerkennung durch den offiziellen Staatsapparat. Eine Anerkennung als indigenes…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Orientalistik / Sinologie - Japanologie, Note: 1,0, Universität Wien, Sprache: Deutsch, Abstract: Die folgende Arbeit befasst sich mit der Rechtslage der japanischen Ainu aus der Sicht internationaler Rechtsinstrumente. Die Ainu gelten als die ersten Siedler der nördlichen japanischen Inseln, bekommen aber von der Regierung den Status eines indigenen Volkes nicht zugeschrieben. Seit Mitte des 20. Jahrhunderts kämpfen die Ainu auf nationaler und internationaler Ebene um Anerkennung durch den offiziellen Staatsapparat. Eine Anerkennung als indigenes Volk würde den Ainu durch die folgende Ratifizierung diverser internationaler Rechtsinstrumente, Gruppenrechte und spezifische Rechte zum Erhalt ihrer kulturellen Eigenheit einbringen. Kultur, Identität und Sprache der Ainu befinden sich zunehmend einem Auflösungsprozess ausgesetzt, wobei speziell die Sprache, welche als isoliert entstandene Sprache gilt und keine nachweisbaren genealogischen Verbindungen zu anderen Sprachen aufweist, von wissenschaftlicher Seite gesehen sowie als Element kultureller Identität große Bedeutung besitzt. Im ersten Kapitel der Arbeit werden die grundlegenden Prinzipien und Normen des internationalen Menschenrechtssystems erläutert, die gerade für Minderheiten von zentraler Bedeutung sind. Anschließend wird die von der ILO (International Labour Organization) im Jahre 1989 verfasste Konvention 169 bezüglich der Rechte indigener Völker vorgestellt. Im Folgekapitel wird aufgezeigt wie die Ainu in die japanische Gesellschaft integriert wurden und wie dabei mit ihrer kulturellen Eigenheit umgegangen worden ist. Die Rechtslage der Ainu ist das Thema des dritten Kapitels, in welchem ein Hauptaugenmerk darauf gelegt wird, wie Japan die internationalen Rechtsinstrumente umsetzt, beziehungsweise in welcher Art eine Unterzeichnung solcher Dokumente von offizieller Seite als unzumutbar angesehen wird. Abschließend wird auf zwei besondere Fälle eingegangen in denen Angehörige der Ainu vor Gericht gegen die Regierung Klage erheben. Diese Fälle wurden ausgewählt, da ein regionales Gericht im Rahmen der Entscheidungsfindung die Ainu das erste mal als indigenes Volk angesehen hat und sich durch diese Rechtssprechung im Weiteren positive Entwicklungen für die Ainu ergeben haben.