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Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 13 Punkte (gut), Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf (Juristische Fakultät), Veranstaltung: Seminar im Gesellschaftsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine juristische Person des Privatrechts in der Form einer Kapitalgesellschaft. Die Gesellschafter als Mitglieder der Gesellschaft sind durch einen Geschäftsanteil, der sog. Stammeinlage, an dem Gesellschaftsvermögen beteiligt, übernehmen durch diese…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 13 Punkte (gut), Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf (Juristische Fakultät), Veranstaltung: Seminar im Gesellschaftsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine juristische Person des Privatrechts in der Form einer Kapitalgesellschaft. Die Gesellschafter als Mitglieder der Gesellschaft sind durch einen Geschäftsanteil, der sog. Stammeinlage, an dem Gesellschaftsvermögen beteiligt, übernehmen durch diese Beteiligung jedoch keine persönliche Haftung gegenüber den Gläubigern, (Trennungsprinzip, 13 II GmbHG ). Erworben wird die Mitgliedschaft durch die Übernahme einer Stammeinlage bei der Gründung der GmbH bzw. im Rahmen einer Kapitalerhöhung oder durch nachträglichen Erwerb von Geschäftsanteilen. Alle natürlichen oder juristischen Personen des privaten oder öffentlichen Rechts sowie Personengesellschaften können Gesellschafter sein. Als Rechtsverhältnis begründet die Mitgliedschaft Sonderrechtsbeziehungen zwischen dem Mitglied und dem Verband, aber auch unter den Mitgliedern selbst. Der Geschäftsanteil verkörpert als einheitlicher und verkehrsfähiger Gegenstand die Mitgliedschaft des Gesellschafters an der Gesellschaft und bildet so den Inbegriff der mit dem Geschäftsanteil akzessorisch verbundenen gesetzlichen und gesellschaftsvertraglichen Rechte und Pflichten. Deren Inhalt und Umfang ergeben sich aus Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag, § 45 I. Zielsetzung dieser Seminararbeit ist es, einen vertiefenden Überblick über eben diese Rechte und Pflichten des Gesellschafters zu bieten und bei rechtlich besonders interessanten Teilaspekten eine intensivierte Analyse folgen zu lassen.