Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 1,0, Hamburger Universität für Wirtschaft und Politik (ehem. Hochschule für Wirtschaft und Politik), Veranstaltung: Multimediarecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Eine von vielen neuen Nutzungsarten im Bereich „Multimedia“ war vor einigen Jahren das sogenannte „Streamen“ im Internet. Das erste Mal, dass sich ein Gericht mit der Frage beschäftigte, wie diese Nutzung von Fernsehbeiträgen im Internet bei Verträgen mit pauschaler Rechteeinräumung zu handhaben ist, war das Urteil zu Focus TV des Landgerichts München vom 10.03.1999 (Aktenzeichen 21 O 15039/98). In dieser Arbeit wird das Urteil mit den Unterpunkten Rechtsgrundlagen, Parteien, Sachlage, Forderungen der Parteien, Argumentation der Klägerin, Argumentation der Beklagten, Urteil, Begründung des Urteils, Leitsätze und Kommentar ausführlich dargelegt und erläutert.