Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich BWL - Offline-Marketing und Online-Marketing, Note: 1,3, Technische Universität Chemnitz (Professur für Marketing und Handelsbetriebslehre), Sprache: Deutsch, Abstract: Das Eventmarketing hat sich mittlerweile als ernst zu nehmendes Instrument einer integrierten Unternehmenskommunikation etabliert. Die psychologischen, technischen und kaufmännischen Aspekte wurden schon relativ ausführlich in der Fachliteratur behandelt, für eine dezidierte Betrachtung der juristischen Aspekte wurden bisher aber erst wenige Anstrengungen unternommen. Daher soll an dieser Stelle eine Annäherung an diesen Themenbereich unternommen werden. An einem Marketingevent sind verschiedene Personengruppen beteiligt. Wird davon ausgegangen, dass eine Agentur mit der Durchführung beauftragt wird, sind dies im wesentlichen fünf Beteiligte bzw. beteiligte Personenkreise: 1. Der Auftraggeber, 2. die Agentur, 3. die Mitwirkenden (Künstler, Techniker etc.), 4. die Teilnehmer und 5. eventuelle Dritte (Anwohner etc.). Hinzu kommen öffentliche und private Stellen, die für Genehmigungen und Ähnliches zuständig sind. Es ist leicht vorstellbar, dass sich zwischen den genannten Beteiligten vielfältige rechtliche Konstellationen herausbilden können, die im ungünstigsten Fall zu einer ebenso großen Anzahl von Problemen führen können. Diese Arbeit verfolgt daher das Ziel, die wesentlichen Fragen aus betriebswirtschaftlicher Sicht darzustellen und einen systematischen Überblick über die Thematik zu geben.