Unionsrechtlich fundierte Sonderabgaben gewinnen zunehmend an Bedeutung. Damit wird die bislang vernachlässigte Frage drängend, welchen Maßstäben die unionsseitige Ausgestaltung von Sonderabgaben genügen muss. Vorliegend werden diese Maßstäbe entfaltet, exemplifiziert am Beispiel der EU-Bankenabgabe.
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